Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit 07.01.2021 ist die Sanierungsförderung für energieeffiziente LED-Beleuchtungen für gewerbliche Bestandsgebäude wieder möglich. Bestandsgebäude sind BEG-relevante Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Bundesförderung und Maßnahmen
Alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden, sind förderfähig.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) - sollen Investitionen angeregt werden, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien an bestehenden Gebäuden am Standort Deutschland gesteigert und die CO² Emission gemindert wird.
Energieeffiziente Lichtsysteme
Gefördert wird unter gewissen Voraussetzungen der Einbau energieeffizienter Anlagentechnik in Unternehmen. Hierzu zählt bei Nichtwohngebäuden auch der Einbau bzw. die Installation von LED-Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute (lm/W).
Für die energieeffiziente Beleuchtung gewerblicher Anlagen, Hallen und Arbeitszonen bietet BuR Lighting in Anlehnung an das Förderprogramm LED Industrieleuchten mit hoher Systemlichtausbeute an.
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